Ein kostenloses Ticket für eine Begleitperson wird nur ausgestellt, wenn die Notwendigkeit einer Begleitung durch das Merkzeichen „B“ oder „H“ im Behindertenausweis nachgewiesen ist. Das Merkzeichen „G“ allein reicht nicht aus.

Das kostenfreie Begleiterticket ist eine freiwillige Leistung des Veranstalters.

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