- Unter 6 Jahren: kein Zutritt.
- 6 bis 13 Jahre: nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
- Ab 14 Jahren: ohne Begleitperson bis 22:00 Uhr; dauert die Veranstaltung länger, ist eine Begleitperson erforderlich.
- Ab 16 Jahren: Besuch ohne Begleitperson bis 24:00 Uhr.
Jugendliche sollten einen Altersnachweis mitführen. Werden Minderjährige von einer erziehungsbeauftragten Person begleitet, muss das ausgefüllte Formular zur Erziehungsbeauftragung vorgelegt werden. Die Begleitperson darf nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln stehen. Diese Regeln gelten auch mit gültiger Eintrittskarte.
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